Steueroptimierung durch Geltendmachung des Pflichtteils
Erbschaftsteuer für Familienheim
Keine Schenkungsbesteuerung in Deutschland einer Zuwendung von einer Schweizer Stiftung
Dans un jugement du 16.05.2018 (4 K 1063/17 Erb), le tribunal des finances de Düsseldorf a interprété le champ d’application …
Le versement d’intérêts par l’un seul des conjoints sur un prêt immobilier servant au financement d’un immeuble commun au couple …
La compétence nationale en matière de certificats d’héritiers est désormais déterminée exclusivement par le règlement (UE) n° 650/2012 relatif aux …
Une disposition testamentaire peut constituer une révocation tacite d’une donation antérieure si une telle révocation n’avait pas été exclue avant …
La Cour de justice de l’Union européenne (CJUE), sur question préjudicielle, a eu à se prononcer, par une décision du …
La loi relative à la lutte contre la fraude fiscale, entrée en vigueur le 25.06.2017 (voir ses autres dispositions), modifie …
Ein Gericht kann verpflichtet sein, ein eingehendes Dokument in ausländischer Sprache zu übersetzen, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass es sich um eine Klage oder sonstiges Rechtsschutzbegehren handelt. Dieses ist dann zulässig.
Am 17.08.2015 ist die neue EU-Erbrechtsverordnung in Kraft getreten, die Regelungen zu grenzüberschreitenden Erbschaftsfällen enthält.
Im Falle eines deutschen Güterrechtsstatus tritt neben die erbrechtliche Beteiligung nach ausländischem Recht die pauschale Erhöhung des Erbteils als Zugewinnausgleich nach deutschem Recht.
Das OLG Köln hat im Rahmen eines Verfahrens über die Erteilung eines Erbscheines mit Beschluss vom 25.03.2015 (2 Wx 63/15) zur Frage des anwendbaren Erbrechts aus Sicht des EGBGB in einem grenzüberschreitenden Sachverhalt Stellung genommen.
Das OLG Köln hat im Rahmen eines Verfahrens über die Erteilung eines Erbscheines mit Beschluss vom 25.03.2015 (2 Wx 63/15) zur Frage des anwendbaren Erbrechts aus Sicht des EGBGB in einem grenzüberschreitenden Sachverhalt Stellung genommen.
Aufgrund der gesetzlichen Pflicht der Eltern, das Kindesvermögen soweit wie möglich zu bewahren (§ 1642 BGB), darf dieses nicht für den Eltern obliegende Aufgaben verwendet werden.
Wer auf einen ihm testamentarisch zugewandten Erbteil verzichtet, schließt auch seine Kinder vom Erbteil aus, wenn die Verzichtsvereinbarung nichts anderes bestimmt.
Mit Urteil vom 11.03.2015 hat der Bundesgerichtshof die Voraussetzungen der Erbunwürdigkeit iSv § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB präzisiert.
Trotz der bereits im Jahre 2011 erstmals vorgelegten Entwürfe einer europäischen Güterrechtsverordnung, wird es vorerst kein europäisches Güterrecht geben, das einheitliche Anknüpfungsregeln für das anwendbare Güterrecht vorsieht.
Die Vollstreckung von Titeln im EU-Ausland ist zum 10.01.2015 aufgrund der EU- Verordnung (VO 1215/2012, sog. Brüssel-Ia-Verordnung) erneut erheblich erleichtert worden.
EuGH-Vorlage: Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens und einem mit ausländischer Erbschaftsteuer belasteten Vorerwerb
Erweiterung der Befugnisse des Testamentsvollstreckers
Nach einem Urteil des OLG Karlsruhe vom 09.12.2014 besteht ein Auskunftsanspruch eines Pflichtteilsberechtigten auch bei Anhaltspunkten für Schenkungen.
Keine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG für ein Grundstück mit einem nicht bezugsfertigen Gebäude
Die Bundesregierung hat am 03.12.2014 den vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zum „Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften“ beschlossen.
La Cour constitutionnelle a jugé dans un arrêt du 17.12.2014 (1 BvL 21/12) inconstitutionnelle certains allègements fiscaux offerts dans le …
Die verbilligte Veräußerung eines Grundstücks durch eine GmbH an ihren Gesellschafter stellt nicht stets eine gemischte Schenkung dar, sondern kann einen Bestandteil des Veräußerungspreises einer Anteilsveräußerung darstellen die der Gesellschafter gleichzeitig tätigt
Die Schenkung eines Grundstücks ist nicht allein deshalb als teilentgeltlich zu behandeln, weil der Schenkungsvertrag den Hinweis darauf enthält, dass der Minderjährige künftig kraft Gesetzes in bestehende Vertragsverhältnisse aus der Vermietung des übertragenen Grundbesitzes eintreten wird.
Ein Erbschein allein für im Ausland befindliches Vermögen kann nicht erteilt werden.
Schlusserbe im Testament ist regelmäßig kein Ersatzerbe.
Die Ausübung von Gesellschafterbefugnissen, einschließlich der Geltendmachung von Beschlussmängeln, obliegt bei unbeschränkter Testamentsvollstreckung hinsichtlich einer zum Nachlass gehörenden Beteiligung allein dem Testamentsvollstrecker.
Der vorzeitige unentgeltliche Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht ist eine steuerpflichtige Zuwendung. Der bei der ursprünglichen Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt gegebene Wert des Nießbrauchs ist in vollem Umfang von dessen Wert zum Zeitpunkt des Verzichts abzuziehen.
Die testamentarische Verfügung „gemäß Berliner Testament“ ist keine ausreichende Erbeinsetzung
Bei deutschem Güterrechtsstatut und griechischem Erbstatut findet der pauschalierte Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. BGB Anwendung.
Letztwillige Verfügungen in gemischt-nationalen Ehen im Rahmen der ErbRVO
Erbengemeinschaft als einheitlicher Rechtsträger iSd Grunderwerbsteuerrechts
La Cour fédérale de justice a précisé dans une ordonnance du 12.02.2014 (XII ZB 592/12) les conditions de validité d’une …
Berechtigtes Interesse an Grundbucheinsicht zur Prüfung eventuell geltend zu machender Erb- oder Pflichtteilsansprüche
Überlebender Ehegatte darf Vermögensgegenstand entgegen gemeinschaftlichem Testament verschenken
Mit Urteil vom 23.05.2012 (Az.: IV ZR 250/11) hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zu den Voraussetzungen der Pflichtteilsberechtigung nach …
Une décision importante du BFH en date du 24.1.2012 est venue rappeler qu’en matière de fiscalité allemande des donations de …
La Commission européenne propose des mesures contre des problèmes liés aux successions transfrontalières