EU-Staaten beschließen europäisches Kurzarbeitergeld
Die EU-Staaten haben am 19.05.2020 im Rahmen ihres Soforthilfepakets zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie die Einführung eines europäischen Kurzarbeitergeldes beschlossen.
Das „Sure“ benannte Programm soll mit Krediten von bis zu 100 Mrd. Euro Kurzarbeit unterstützen und Selbstständigen helfen, um Massenentlassungen und Firmenpleiten zu verhindern. Mit dem Programm können die Mitgliedstaaten finanziellen Beistand der EU zur Finanzierung des plötzlichen massiven Anstiegs der nationalen öffentlichen Ausgaben beantragen. Es gilt für Ausgaben ab dem 01.02.2020 im Zusammenhang mit nationalen Kurzarbeitsregelungen und ähnlichen Maßnahmen – auch für Selbstständige – oder mit bestimmten gesundheitsbezogenen Maßnahmen, insbesondere am Arbeitsplatz, als Reaktion auf die Krise. Um den antragstellenden Mitgliedstaaten finanziellen Beistand zu günstigen Bedingungen zu gewähren, wird die Kommission im Namen der EU Mittel auf den internationalen Kapitalmärkten aufnehmen.