Absetzung von Gerichtskosten
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf sind die Gerichtskosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen und somit in dem verhandelten Fall absetzbar. Eine Berufung vor dem BFH ist anhängig.
§ 33 EStG sieht die Absetzung der Gerichtskosten nur in bestimmten Fällen vor, wenn das Gerichtsverfahren die Existenzgrundlage oder die lebensnotwendigen Bedürfnisse des Steuerpflichtigen dadurch aufrechterhalten werden können. Absetzbar sind dann die Kosten, die eine bestimmte Prozent (1 bis 7 %) der Einkünfte des Steuerpflichtigen überschritten, je nach persönlicher Lage des Steuerpflichtigen.