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Arbeitsschutz

06.05.2020   |   Konstanze Brieskorn

Sowohl die EU-Kommission, als auch das Bundesarbeitsministerium, gemeinsam mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, haben im April 2020 Leitlinien für die Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise vorgestellt. Ziel ist es, einen betrieblichen Infektionsschutzstandard zu etablieren, der die notwendigen zusätzlichen Schutzmaßnahmen enthält, um den Beschäftigten, die ihre Arbeit wieder aufzunehmen, die größtmögliche Sicherheit zu geben.

Die Eckpunkte der nationalen Empfehlungen sind

  1. die Ergänzung des bisherigen Arbeitsschutzes um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz, die dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst werden;
  2. die Einbindung von Betriebsärzte und Fachkräften für Arbeitssicherheit und das Angebot zusätzlicher freiwilliger, ggf. telefonischer, arbeitsmedizinischer Vorsorge für die Beschäftigten;
  3. die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Metern wird auch bei der Arbeit, sowohl in Gebäuden als auch im Freien und in Fahrzeugen und deren Umsetzung durch entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen;
  4. die Organisation von Abläufen dergestalt, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben, insbesondere bei Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro;
  5. die Vermeidung betrieblicher Anwesenheit bei Corona-typischen, auch leichten Symptomen, bis ein Verdacht ärztlich aufgeklärt wurde;
  6. die Sicherstellung eines zusätzlichen Schutzes bei unvermeidlichem direkten Kontakt durch Schutzscheiben und/oder Nase-Mund-Bedeckungen;
  7. die Einführung zusätzlicher Hygienemaßnahmen durch Bereitstellung von Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspendern, Einführung kurzer Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen oder die verbindliche Einhaltung einer „Nies-/Hustetikette“ bei der Arbeit;
  8. den Schutz besonderer Risikogruppen durch individuelle Beratung beim Betriebsarzt zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und die Einführung erforderlicher individueller Schutzmaßnahmen;
  9. die Erarbeitung betrieblicher Routinen zur Pandemievorsorge und die Kooperation mit den örtlichen Gesundheitsbehörden, Festlegung eines festen Ansprechpartners im Betrieb;
  10. die aktive Kommunikation zur Priorität der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten

Auch die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hat Leitlinien veröffentlicht zu der Frage, wie Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz gewährleistet werden kann.

Konkreter als in den deutschen Empfehlungen wird darin vorgeschlagen,

  • physischen Kontakt zwischen Arbeitnehmern soweit wie möglich zu verringern und unvermeidliche enge Kontakte auf weniger als 15 Minuten zu begrenzen,
  • gefährdete Arbeitnehmer wie ältere Menschen, Personen mit chronischen Krankheiten, schwangere Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer mit Risikopersonen im engen Familienkreis von zu Hause aus arbeiten zu lassen

Die Leitlinien decken die Bereiche

  • Risikobewertung und geeignete Maßnahmen
  • Einbeziehung der Arbeitnehmer
  • Betreuung von Arbeitnehmern, die krank gewesen sind
  • Planung und Lernen für die Zukunft
  • Über aktuelle Entwicklungen informiert bleiben
  • Informationen für bestimmte Branchen und Berufe

ab.

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