Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz
Am 26.06.2013 hatte das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2013/34/EU („Bilanzrichtlinie“) verabschiedet, welche bis zum 20.07.2015 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Das Bundesministerium der Justiz hat am 27.07.2014 den Entwurf eines Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht, welcher folgende Eckpunkte regelt:
• Der Gesetzesentwurf sieht in begrenztem Umfang Änderungen der bilanzrechtlichen Vorschriften des HGB vor (z.B. Änderung der Bilanz- und GuV-Gliederung).
• Die Schwellenwerte für die Einordnung kleiner, mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften sowie mittelgroßer und großer Konzerne werden angehoben. Dies macht sich insbesondere für die Abgrenzung von kleinen zu mittelgroßen Gesellschaften bemerkbar, zwischen denen die Schwelle von 9,68 Mio. Euro Umsatz pro Jahr auf 12 Mio. Euro Umsatz pro Jahr erhöht wurde. Damit sollen die bürokratischen Belastungen für kleinere Kapitalgesellschaften und Konzerne gesenkt werden, indem diese von bestimmten größenabhängigen Vorgaben freigestellt werden, die sich aus den bisherigen Schwellenwerten ergaben.
• Der Gesetzesentwurf sieht zudem die Verringerung der Anhangangaben insbesondere für kleine Kapitalgesellschaften vor. Es sollen auf solche Angaben verzichtet werden, die typischerweise nur für das Verständnis von Kapitalgesellschaften ab einer gewissen Größe nachgefragt werden.
• In einem einleitenden Teil des Jahresabschlusses müssen nun Angaben über Firma, Sitz, Registergericht und –für den Fall, dass die Gesellschaft sich in Liquidation befindet – die Angabe hierüber, gemacht werden.