Der Verzicht des Gesellschafter-Geschäftsführers auf eine Pensionsanwartschaft ist eine verdeckte Einlage
Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben vom 14.8.2012 unter Berufung auf die BFH-Rechtsprechung daran erinnert, dass der Verzicht des Gesellschafter-Geschäftsführers auf eine Pensionsanwartschaft eine verdeckte Einlage ist und mit dem Teilwert zu bewerten ist. Dieses Schreiben setzt sich mit der Bewertung auseinander.