Erwerb eigener Anteile einer GmbH durch Schenkung
In dem Urteil des FG Köln geht es um die Frage, ob der Erwerb eigener Geschäftsanteile durch eine Gesellschaft einen schenkungssteuerlichen Tatbestand erfüllt, sofern der für den Erwerb gezahlte Kaufpreis unter dem gemeinen Wert der Anteile liegt. Nach dem FG Köln unterliegt diese Schenkung nicht der Schenkungssteuer. Es handelt sich im vorliegenden Fall um das freiwillige Ausscheiden eines Gesellschafters, der nicht gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich veranlasst wurde. Aus diesem Grund ist § 7 Abs. 7 ErbStG auch nicht anwendbar.
Eine Beschwerde vor dem BFH ist anhängig.