Franchiseverträge: Abfindung bei Vertragsbeendigung
Der BGH hat in einem Urteil vom 05.02.2015 (VII ZR 109/13) entschieden, dass § 89b HGB über die Abfindung des Handelsvertreters in der Regel auf Franchiseverträge nicht entsprechend anwendbar ist. Dies gilt jedenfalls dann für Franchiseverträge, die anonymes Massengeschäft betreffen, wie zum Beispiel im Falle einer Bäckerei.