Gesetz über den Mindestlohn in Kraft
Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG), mit dem in Deutschland der Mindestlohn eingeführt wird, ist am 16.08.2014 in Kraft getreten .
Das Gesetz führt in Deutschland ab dem 01.01.2015 einen flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto/Stunde ein.
Ausnahmen gelten für Branchen, in denen ein Tarifvertrag einen niedrigeren Brutto-Stundenlohn vorsieht; für diese Branchen gilt der vereinbarte Brutto-Stundenlohn bis Ende 2016.
Eine Fachkommission wird alle zwei Jahre anhand der Tarifentwicklung über eine Anpassung der Höhe des Mindestlohns entscheiden.
Einige Regelungen des Gesetzes gelten schon seit dem 16.8.2014:
– Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das die Schaffung und Durchsetzung Mindestarbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer zum Ziel hat und bislang nur für bestimmte Branchen galt, ist nun auf alle Branchen anwendbar, soweit die Anwendung im öffentlichen Interesse liegt.
– Das Tarifvertragsgesetz präzisiert nunmehr, wann ein öffentliches Interesse an einer Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages besteht: Wenn der Tarifvertrag in seinem Geltungsbereich für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen überwiegende Bedeutung erlangt hat oder wirtschaftlichen Fehlentwicklungen entgegenwirkt, kann dieser für allgemeinverbindlich erklärt werden.