Gesetzentwurf zur Dämpfung des Mietanstiegs
Das Bundeskabinett hat am 01.10.2014 den Gesetzentwurf zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) beschlossen.
Damit sollen die Bundesländer das Recht erhalten, für die Dauer von fünf Jahren in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen Mieterhöhungen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beschränken. Hiervon ausgenommen sind (Neubau-)Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet werden, sowie die erste Vermietung einer Wohnung nach einer umfassenden Modernisierung. Die Begrenzung gilt ebenfalls nicht für die Wiedervermietung von Wohnraum, für den bereits die bisherige Miete die genannte Grenze überschreitet. Verstößt die angesetzte Miete gegen die Beschränkung, so muss der Mieter die vereinbarte Miete qualifiziert rügen, um Rückforderungsansprüche für künftig fällige Mieten zu erhalten. Durch diese Maßnahmen soll Wohnraum insbesondere in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt bezahlbar bleiben.
Weitere Änderungen sind vorgesehen in Bezug auf die Wohnungsvermittlung durch Makler. Wichtigste Neuerung ist hier, dass der Vermieter, der einen Makler mit der Vermittlung einer Wohnung beauftragt, und nicht der Mieter zur Zahlung der Courtage verpflichtet ist. Vereinbarungen, mit denen die Zahlungspflicht für die Maklervergütung auf den Mieter abgewälzt werden sollen, sind unwirksam.
Der Entwurf liegt nun zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme vor.