Gesetzentwurf zur Umsetzung der Europäischen Erbrechtsverordnung
Die Bundesregierung hat am 03.12.2014 den vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zum „Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften“ beschlossen. Der Gesetzentwurf dient in erster Linie zur Durchführung der europäischen Erbrechtsverordnung (VO EU Nr. 650/2012 vom 04.07.2012).
Wegen der verfahrensrechtlichen Neuregelungen zum Europäischen Nachlasszeugnis sind u.a. die Verfahrensregelungen zum deutschen Erbschein geändert sowie notwendige Folgeänderungen sowie punktuelle Änderungen in anderen Gesetzen, insbesondere im Kostenrecht vorgenommen worden.