GmbH & Co. KG – Geschäftsführerhaftung für verbotene Auszahlung an die Gesellschafter
Der BGH hat sich in einem Urteil vom 09.12.2014 (II ZR 360/13) mit der Haftung für verbotene Zahlungen innerhalb einer GmbH & Co. KG beschäftigt.
Eine Zahlung der KG an einen Gesellschafter der Komplementär-GmbH kann wegen Verstoßes gegen § 30 Abs.1 GmbHG verboten sein. Das ist insbesondere der Fall, wenn mittelbar durch die Zahlung der KG das Vermögen der GmbH unter das Stammkapital sinkt oder eine bilanzielle Überschuldung vertieft wird. Der Zusammenhang besteht darin, dass die Komplementär-GmbH für die Verbindlichkeiten der KG unbeschränkt haftet und entsprechende Passivposten bilden muss, ihr gegenüber aber auch einen entsprechenden Freistellungsanspruch hat, den sie in ihrer Bilanz aktivieren kann. Wird jedoch durch eine Leistung der KG an einen Gesellschafter das Vermögen der KG ausgehöhlt, so ist dieser Freistellungsanspruch nicht mehr durchsetzbar und kann in der Bilanz der Komplementär-GmbH nicht mehr aktiviert werden.