GmbH: Veräußerungsgewinn, Schenkung und verdeckte Gewinnausschüttung
Verkauft eine GmbH an einen ausscheidenden Gesellschafter im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit seiner Anteilsveräußerung an einen bestehenden Gesellschafter ein Grundstück zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis, gehört der sich daraus für den Anteilsveräußerer ergebende geldwerte Vorteil zum Veräußerungspreis für den Anteil. Der BFH hat in einem Urteil vom 27.08.2014 (II R 44/13) im Zusammenhang mit einer Nachfolgeregelung in einer Familien-GmbH entschieden, dass der Vorgang nicht als gemischte Schenkung zu qualifizieren ist und daher nicht zum Entstehen von Schenkungssteuer führt. Die GmbH tätigt darüber hinaus gegenüber dem Anteilserwerber eine verdeckte Gewinnausschüttung.