Kein Erfordernis der familiengerichtlichen Genehmigung bei Übertragung eines nießbrauchsbelasteten und vermieteten Grundstücks auf einen Minderjährigen
Schenkungsverträge, die auf den entgeltlichen Erwerb eines Grundstücks durch einen Minderjährigen gerichtet sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der familiengerichtlichen Genehmigung (§ 1821 BGB).
Die Schenkung eines Grundstücks ist jedoch nicht allein deshalb als teilentgeltlich zu behandeln, weil der Schenkungsvertrag den Hinweis darauf enthält, dass der Minderjährige mit Beendigung des Nießbrauchs in die bestehenden Mietverhältnisse des übertragenen Grundbesitzes eintreten wird (OLG Hamm, Beschluss vom 06.08.2014, I 15 W 94/14).
Ein solcher im Schenkungsvertrag vorgesehener Eintritt in die bestehenden Mietverhältnisse ist nach Auffassung des OLG nicht als vertraglich zu erbringende Gegenleistung, sondern einzig als gesetzliche Folge des Eigentumserwerbs des Minderjährigen zu qualifizieren. Eine darüber hinausgehende Übernahme von Verpflichtungen aus Mietverhältnissen durch den beschenkten Minderjährigen ist hier gerade nicht gegeben, so dass der Vertrag auch nicht als teilentgeltlich zu qualifizieren ist. Aus diesem Grunde war vorliegend auch keine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich.