Kündigungsfristen
09.10.2014 |
Dr. Konstanze Brieskorn
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil vom 18.09.2014 (6 AZR 636/13) entschieden, dass die Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer aus § 622 BGB mit zunehmender Betriebszugehörigkeit keine Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer darstellt und damit zulässig ist. Die vom Arbeitgeber einzuhaltende gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Sie verlängert sich gemäß § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB stufenweise mit zunehmender Betriebszugehörigkeit. Nach Auffassung des BAG verstößt diese Staffelung der Kündigungsfristen nicht gegen das Verbot der mittelbaren Altersdiskriminierung, da die Verlängerung der Kündigungsfristen mit zunehmender Betriebszugehörigkeit das rechtmäßige Ziel verfolgt, länger beschäftigten und damit betriebstreuen, typischerweise älteren Arbeitnehmern durch längere Kündigungsfristen einen verbesserten Kündigungsschutz zu gewähren.