Kurzarbeitergeld
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat per Rechtsverordnung vom 13.11.2014 die Bezugsdauer für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld verlängert. Für Ansprüche, die bis zum 31.12.2015 entstehen, gilt damit eine gegenüber der gesetzlich vorgesehenen Dauer von sechs Monaten verlängerte Bezugsdauer von 12 Monaten.