Regierungsentwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
Der Regierungsentwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 07.01.2015 sieht einschneidende Veränderungen des Rechnungswesens vor und geht darüber hinaus. So regelt der Entwurf im Interesse der Transparenz insbesondere den Umfang und die Darstellung der Pflichtangaben in den Jahresabschlüssen ausführlich neu. Etliche Rechnungsposten werden neu voneinander abzugrenzen sein. Die Legaldefinition der Umsatzerlöse bezieht künftig auch Erzeugnisse, Waren und Dienstleistungen ein, die nicht für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft typisch sind. Zudem sollen aber auch die Schwellenwerte gemäß § 267 HGB zur Einteilung in kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften angehoben werden. Dadurch würden viele bislang als mittelgroß einzustufende Kapitalgesellschaften künftig durch die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen entlastet.