Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn und Stock-options bei Auslandstätigkeiten
Ein umfangreiches BMF-Schreiben vom 12.11.2014 (BMF 2014/0971694) hat die steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandstätigkeiten präzisiert bzw. geändert. Insbesondere werden die sogenannte 183-Tage Klausel und die Aufteilungsgrundsätze bei der Besteuerung von Stock-options präzisiert.