Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebstätten vom 13.10.2014
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Bundesgesetzblatt vom 17.10.2014 eine Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebstätten vom 13.10.2014 veröffentlicht. Diese Verordnung legt die Grundsätze fest, die für die Zurechnung von Einkünften zu einer Betriebstätte maßgeblich sind. Danach sind insbesondere auf Grundlage einer Funktions- und Risikoanalyse der Geschäftstätigkeit der Betriebstätte die Personalfunktionen, Vermögenswerte, Chancen und Risiken, Dotationskapital, Geschäftsvorfälle der Betriebstätte zuzuordnen. Die Verordnung legt bestimmte Buchführungspflichten fest. Sie gilt für Betriebstätten im In- und Ausland und besonders für Bankbetriebstätten, Versicherungsbetriebstätten sowie für Bau- und Montagebetriebstätten, für welche sie besondere Vorschriften enthält.