Die Schenkung eines Grundstücks ist nicht allein deshalb als teilentgeltlich zu behandeln, weil der Schenkungsvertrag den Hinweis darauf enthält, dass der Minderjährige künftig kraft Gesetzes in bestehende Vertragsverhältnisse aus der Vermietung des übertragenen Grundbesitzes eintreten wird.
Der vorzeitige unentgeltliche Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht ist eine steuerpflichtige Zuwendung. Der bei der ursprünglichen Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt gegebene Wert des Nießbrauchs ist in vollem Umfang von dessen Wert zum Zeitpunkt des Verzichts abzuziehen.
Une décision importante du BFH en date du 24.1.2012 est venue rappeler qu’en matière de fiscalité allemande des donations de …