Das BAG hat den Anspruch eines Arbeitnehmers auf Schadensersatz für nicht gewährten Urlaub bekräftigt. Während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses richtet sich dieser Anspruch auf die Gewährung von Ersatzurlaub, nach dessen Ende dagegen auf Geld.
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf finanzielle Abgeltung seines nicht genommenen Urlaubs erlischt nicht mit seinem Tod, sondern geht auf seine Erben über.
Dans un arrêt du 14.05.2013, la Cour fédérale du travail (BAG) a décidé qu’un salarié peut, dans une transaction, valablement …