Übertragung

Schenkung | Vermächtnis | Testament | Erbvertrag


In Vermögensfragen beginnt unsere Beratung oft mit einer Bestandsaufnahme Ihrer familiären und beruflichen Situation sowie mit einer Besprechung Ihrer Wünsche und Vorstellungen.

Unsere Beratung umfasst die Analyse sowie Umsetzung Ihres Willens. Dabei berücksichtigen wir die rechtlichen und die steuerlichen Aspekte der Gesamtsituation unter Zugrundelegung des geltenden Rechts im internationalen Kontext (Erbrecht, Güterstand, Besteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen, Europäische Erbrechtsverordnung usw.).

Im Rahmen Ihres Projekts zur Vermögensübertragung prüfen wir gemeinsam mit Ihnen Ihre mittel- und langfristigen Absichten und ermitteln anhand von Zahlenmodellen ihre Durchführbarkeit und ihre steuerlichen Auswirkungen.

Wir bieten Ihnen an, Ihr Vorhaben gemeinsam mit Ihnen zu realisieren und zu optimieren, indem wir bei Bedarf eine dauerhafte Trägerstruktur einrichten, die für die Verwaltung und künftige Übertragung Ihres Vermögens geeignet ist, z. B. eine Kommanditgesellschaft, eine GmbH oder eine Stiftung. Wir erklären Ihnen die Unterschiede zwischen allen möglichen Strukturen und helfen Ihnen bei der Wahl einer passenden Organisationsform. Wir helfen Ihnen bei der Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages, der Ihren aktuellen Bedürfnissen entspricht und künftige Entwicklungen vorwegnimmt.

Im Immobilienbereich begleiten wir Sie bei Ihren Projekten zum Erwerb oder Veräußerung von Immobilien oder Miteigentumsanteilen.

Anschließend stehen wir Ihnen bei der rechtlichen und steuerlichen Verwaltung zur Seite. Wir planen mit Ihnen die Übertragung von Immobilien, indem wir Ihre Objekte steuerlich bewerten und die Besitzstruktur einrichten, die Ihren Kontroll- und Nutzungsansprüchen sowie Ihrer persönlichen Rechts- und Steuersituation am besten entspricht. Wir führen mit Ihnen die Übertragungshandlungen durch, wobei wir Ihre legitimen kurz-, mittel- und langfristigen Interessen wahren (Nießbrauch, Wohnrechte, Rückgaberecht usw.).

In testamentarischen und erbrechtlichen Angelegenheiten bieten wir Ihnen an, Ihren Entwurf für ein Testament oder einen Erbvertrag zu formulieren und dabei die Schutzgesetze für Pflichtteilsberechtigte, Ihre Interessen als Unternehmer, Eltern oder Philanthropen zu berücksichtigen.

Wir besprechen und formulieren mit Ihnen Ihr Testament, Ihren Erbvertrag oder ihren Schenkungsvertrag. Wir formulieren unter Berücksichtigung Ihres internationalen Güterstands und Familienstruktur die passenden Klauseln zu allen relevanten Themen wie Rechtswahl, Erbeinsetzung, Enterbung, Vermächtnisse, Supervermächtnisse, Auflagen, Teilungsanordnung, Testamentsvollstreckung etc. Wenn Sie es wünschen, sorgen wir für die postmortale Umsetzung Ihres Willens, indem wir eine optimale Testamentsvollstreckerregelung organisieren oder ggf. dieses Amt persönlich übernehmen.

Wir erkennen gemeinsam mit Ihnen mögliche Konflikte in Ihrer Familie vorweg, um sie zu vermeiden.

Strukturierung

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