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Fachartikel zum Thema Verwaltung - Streitigkeiten
Ausschlagung der Erbschaft bei grenzüberschreitenden Nachlassangelegenheiten
Das OLG Köln hat im Rahmen eines Verfahrens über die Erteilung eines Erbscheines mit Beschluss vom 25.03.2015 (2 Wx 63/15) zur Frage des anwendbaren Erbrechts aus Sicht des EGBGB in einem grenzüberschreitenden Sachverhalt Stellung genommen.
Das Gericht präzisierte in seinem Beschluss, dass die Annahme als auch die Ausschlagung einer Erbschaft nach dem EGBGB erbrechtlich und nicht sachenrechtlich zu qualifizieren ist.
Das Gericht betonte, dass bei österreichischem Erbstatut die Ausschlagung der Erbschaft dem österreichischen Recht daher auch dann unterliegt, wenn sich Nachlassgrundstücke in Deutschland befinden und sich der Eigentumserwerb der Erben an diesen Grundstücken nach deutschem Recht richtet.
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