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Fachartikel zum Thema Übertragung - Pflichtteil

Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen – Rechtsprechungsänderung

Mit Urteil vom 23.05.2012 (Az.: IV ZR 250/11) hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zu den Voraussetzungen der Pflichtteilsberechtigung nach § 2325 Abs. 1 BGB aufgegeben und entschieden, dass der Pflichtteilsergänzungsanspruch von Abkömmlingen nicht voraussetzt, dass diese schon zum Zeitpunkt der Schenkung pflichtteilsberechtigt sind. Es genügt vielmehr, wenn die Pflichtteilsberechtigung im Zeitpunkt des Erbfalls besteht.

Der BGH hat seiner Entscheidung Sinn und Zweck des Pflichtteilsrechts zugrunde gelegt, wonach die Mindestteilhabe naher Angehöriger am Vermögen des Erblassers sichergestellt werden soll. Hierfür sei es unerheblich, ob die Pflichtteilsberechtigung bereits im Zeitpunkt der Schenkung bestand oder nicht.

Die Theorie der Doppelberechtigung habe zudem zu Ungleichbehandlungen von Abkömmlingen geführt, da das Bestehen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs von dem zufälligen Umstand abhängig gemacht wurde, ob der Abkömmling bereits zum Zeitpunkt der Schenkung geboren war oder nicht und sonach auch nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren ist.

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