Fachartikel

Fachartikel zum Thema Übertragung - Steuerrecht

Keine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG für ein Grundstück mit einem nicht bezugsfertigen Gebäude

Soweit ein bebautes und zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück oder Grundstücksteil vererbt oder verschenkt wird, geht dieses nach § 13c Abs. 1 ErbStG mit nur 90 Prozent seines Steuerwertes in die Bemessungsgrundlage der Steuer ein.

Eine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG scheidet allerdings aus, wenn ein Grundstück mit einem noch nicht bezugsfertigen Gebäude erworben wird (BFH, Urteil vom 11.12.2014 – I R 30/14). Der BFH präzisiert in seinem, Urteil, dass für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG erfüllt sind, auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer abzustellen ist.

Zurück zur Übersicht
Consent Management Platform von Real Cookie Banner